Preisänderung nach Bestellung - ist das normal?
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ich habe letzten Samstag etwas Silber online bestellt. Natürlich aus dem gold.de listing
In der Bestellbestätigung war der Preis der Webseite vermerkt.
Dann kam am Montag die Angebotsannahme, allerdings mit aktualisiertem Preis von Montag 9:00.
Jetzt war es teurer mit dem Hinweis der Preis habe sich ja zwischenzeitlich geändert.
Ich habe den Händler angeschrieben der dann "Kulanterweise" den Ursprungspreis dann doch akzeptiert hat.
Naja, ist ja im Endeffekt nichts passiert aber es bleibt ein Geschmäckle übrig.
Es geht mir nicht um die paar Euros, aber die Art mag ich gar nicht.
Da werde ich jedenfalls nicht mehr bestellen.
Nun meine Frage an Euch: Ist so etwas Euch schon mal passiert? Ist das evtl. doch normaler als gedacht?
Und sollte man diese Anbieter nicht aus dem Gold.de Listing raus nehmen?
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- 500 g Barren Mitglied
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Meine Beobachtung ist aber allgemein, dass es eine starke Korrelation zwischen 'ich habe gekauft' und 'POx sinkt anschließend' gibt.
PS: Mir noch nie passiert (auch bei Privatkäufen nicht).
- VfL Bochum 1848
- Gold-Guru
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Rein rechtlich ist das Vorgehen des Händlers jedoch legal, er macht mit den ausgewiesenen Preisen ein Angebot, Du bestellst zu den Preisen, rechtlich wird dies erst mit der Auftragsbestätigung des Händlers wirksam, widersprichst Du dieser, ist das neue Angebot (höhere Preise) wieder nichtig.
Hatte diesen Fall neulich auch bei einem der größten Händler in Österreich. Obwohl der Preis ständig automatisch angepasst wird, wurde der Preis von Montag dann bestätigt. Warum hat der Händler dann aber eine automatische Preisanpassung laufen? Nützt ja nichts, ist ja nur Makulatur.
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- 10 Unzen Mitglied
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Es ist kulant vom Händler dir dann trotzdem die günstigeren Preise zu geben. Interessant für mich wäre, ob ein solcher Händler, dies immer zu seinen Gunsten auslegt. Hat jemand schon zur umgekehrten Variante eine Bestätigung bekommen? (Die Preise sind günstiger geworden übers Wochenende)
Um dem ganzen aus dem Weg zu gehen, bestelle ich nur zu Geschäftszeiten.
- Datenreisender
- Gold-Guru
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Bei einigen Online-Shops von Edelmetallhändlern kann man auch nur zu deren Geschäftszeiten bestellen, zum Beispiel Westgold oder die Münze Österreich.EM_Sammler hat geschrieben:Um dem ganzen aus dem Weg zu gehen, bestelle ich nur zu Geschäftszeiten.
Rein rechtlich stellt der Online-Shop nur die Möglichkeit für den Kunden dar, ein Kaufangebot abzugeben. Erst mit der ausdrücklichen Annahme des Angebotes durch den Händler (dabei kann es sich auch um eine konkludente Lieferung handeln) kommt letztlich ein Kaufvertrag zustande.
Den Preis nachträglich anpassen finde ich eine üble Art, denn wenn der Goldpreis nach meiner Bestellung fällt bekomme ich auch keine Rückerstattung weil mich der Händler seinerseits auf den Vertrag festnagelt, habe ich auch so schon oft genug erlebt.
Der Händler hat einfach mehr Möglichkeiten gegen uns Käufer vor zu gehen,wenn Preise deutlich tiefer sind ist die IT Firma schuld weil das Programm nicht richtig arbeitet usw.
Da stellt man sich doch die Frage wieso schließt man ein Vertrag der nur von Kunden eingehalten werden muss.
Ich stand wegen Nichteinhaltung des Preises "von Seiten der Firma" gegen eine hier gelistete Firma vor Gericht und habe leider verloren aber mit 50-50 Urteil zu Gunsten des Händlers.Mein Anwalt war wohl eine Blitzbirne der nicht so firm mit dem IT Recht war.
Nachdem ich mich mit ihm in die Haare bekommen habe sah er keine Möglichkeit eine Berufung einzulegen, dann sprang die Rechtschutzversicherung auch ab.
Soviel zu meiner Erfahrung zum Thema Einhaltung der Preise im Internet.
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- Newcomer
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- Registriert: 19.02.2011, 20:25
Hier hat der Kunde jedoch wohl wieder das Recht, von seinem Kauf zurück zu treten, da die "Angebotsannahme" in diesem Fall nur ein Gegenangebot darstellt und somit noch kein verbindlicher Vertrag entstanden ist.Datenreisender hat geschrieben:Bei einigen Online-Shops von Edelmetallhändlern kann man auch nur zu deren Geschäftszeiten bestellen, zum Beispiel Westgold oder die Münze Österreich.EM_Sammler hat geschrieben:Um dem ganzen aus dem Weg zu gehen, bestelle ich nur zu Geschäftszeiten.
Rein rechtlich stellt der Online-Shop nur die Möglichkeit für den Kunden dar, ein Kaufangebot abzugeben. Erst mit der ausdrücklichen Annahme des Angebotes durch den Händler (dabei kann es sich auch um eine konkludente Lieferung handeln) kommt letztlich ein Kaufvertrag zustande.
Denn der Vertrag ist die übereinstimmende Wilensbekundung beider Parteien zu Ware und Preis.
Das ganze als Angebotsannahme zu kennzeichnen und nicht auf geänderte Preise hinzuweisen ist
schon frech und zumindest nicht zu 100% sauber.
In Deutschland mag ein Shop mit Hilfe von Winkeljuristen mit so einem Gebaren durchkommen, ob das auf europäischer Ebene auch funktionniert darf ich mal bezweifeln.
Bei mir hätte so ein Shop einfach fertig, allerdings erst nachdem ich ihn bei eingen Bewetungsportalen angeprangert hätte. Dazu braucht man noch nicht mal ausfallend oder beleidigend zu werden, eine einfache trockene Beschreibung des Sachverhaltes genügt vollauf.
- Dragonh3art
- 500 g Barren Mitglied
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Ich hatte soetwas ähnliches auch schon einmal nur bei genauerem hinsehen stand da irgendwo soetwas wie . Das das Angebot erst Montag morgen mit den dann echten Kursen angeboten wird.
Sonst könnte man ja Montag morgen aufstehn so gegen 6 Uhr und schauen wie sich der Kurs entwickelt und dann noch zu Preisen von Freitag 22Uhr einkaufen. Ich glaube das macht kein Händler. Der unteschied besteht wohl nur darin das der eine Onlinshop seine Preise rund um die Uhr 24/7/365 mit dem aktuellen Kursen abgleicht und der andere nur Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr.
Gruß Dragonh3art
Oh da irrst Du aber, denn es ist genau so, und dazu gibt es auch diverse urteile: Die an unbestimmte Personen gerichtete Preisauzeichnung stellt kein verbindliches Angebot dar, welches durch die Annahme (=Kaufwunsch) zu gleichlautenden Willenserklärungen führt. Erst der konkrete Kaufwunsch des Käufers und die Annahme durch den Verkäufer lässt einen Vertrag zustande kommen.alexm1003 hat geschrieben: In einem Ladengeschaäft darf man auch nicht egal welche Preise im Schaufenster auszeichnen und dann zum Kunden im Laden sagen "also jetzt mache ich die aber erst das richtige Angebot".
Genau so würde ich das streng genommen rein rechtlich hier im Forum sehen, auch wenn wir doch eher im Rahmen von Vertrauen gegen Vertrauen operieren und ich so ein Verhalten als unangemessen empfinden würde. Meistens geht es ja nur um ein paar Euro, da sollte man keinen Aufstand machen, es sei denn man ist rein geldgesteuert, was ich als Charaktermangel ansehe.
J.R. hat geschrieben:Oh da irrst Du aber, denn es ist genau so, und dazu gibt es auch diverse Urteile:...
Es gibt da ein probates Mittel,solche Unstimmigkeiten zu verhindern:
Das eigene Gehirn einschalten und die AGB bis zur letzten Seite unten rechts
zum Punkt am Satzende zu lesen.
Danach "verdauen".
und Du veränderst Dein Leben"
"Die kürzesten Wörter ( ja,nein ) erfordern das meiste
Nachdenken"
Pythagoras von Samos
Um "Schein" oder Glauben geht es hier nicht...alexm1003 hat geschrieben:Die deutsche Rechtsprechung scheint etwas sonderbar zu sein...
1.Die "deutsche "Recht"-Sprechung ist hier konkret Ziel der Diskussion,nicht
andere Länder...
2.In D ist jeder Preis auf einem Schild...na was:
UVP--UNVERBINDLICHER RICHTPREIS (das gilt auch für EM (!)),deswegen die AGB genau
lesen.
3.Die Schlußfolgerung daraus für mich seit Jahrzehnten:
Jeder Preis ist verhandelbar,deshalb wird "gehandelt",
der HANDEL heißt ja deswegen auch so.
Wer seine Muttersprache(deutsch) korrekt versteht (nicht was glaubt...),
der handelt meistens korrekt
T.
und Du veränderst Dein Leben"
"Die kürzesten Wörter ( ja,nein ) erfordern das meiste
Nachdenken"
Pythagoras von Samos
Was Du glaubst steht nicht zur Debatte.25rubel hat geschrieben:ich glaube kaum,...
Denn:
Icke gehe weder bei Aldi oder Lidl oder anderen
dieser komischen Geschäfte einkaufen--schon gar nicht MILCH kaufen--
aus dem Säuglingsalter bin Icke schon sehr viele Jahrzehnte raus.
Zur Erinnerung:
Der Faden handelt von EM-Bestellung
T.
P.S.
Jeder darf seine kleinkarierte Sicht als Glaube behalten.
Es ist aber für eine Diskussion besser,das Gehirn einzuschalten
und beim Thema zu bleiben.
und Du veränderst Dein Leben"
"Die kürzesten Wörter ( ja,nein ) erfordern das meiste
Nachdenken"
Pythagoras von Samos
Die Anwälte spielen bei solch einen Rechtsstreit wohl eine große Rolle.
Meine Rechtschutzversicherung hätte mir nach den Rechtsstreit eingeräumt auch eine spitzen Kanzlei einzuschalten da ich freie Anwaltswahl habe.
Das wusste ich nicht und habe mein üblichen Hausanwalt genommen der eigentlich immer bis dato alles zur Zufriedenheit erledigt hatte, aber in diesen Fall hatte er völlig versagt.
Na worauf ich aus bin ,ich habe mein Anwaltspaket bei der Allianz auf Maximum verbessert mit Anwaltsliste zu jedem Faktum nur die besten ihrer Art der weh weh chen.Mir wird in Zukunft sowas nicht noch einmal passieren und deshalb kann ich nur jedem eine sehr gute Rechtschutzversicherung empfehlen der mit Wertvollen Metallen usw. hantiert.
Wenn es keine Schwierigkeiten gibt und sich jemand finden lässt würde ich das Aktenzeichen sogar zur Verfügung stellen um es hier im Forum zu platzieren
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- 500 g Barren Mitglied
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25rubel hat geschrieben:ich glaube kaum, dass du im einzel(handel) bei aldi 1l milch ver- oder runter(handeln) kannst, auch im buch(handel) wird es schwer mit dem (handeln)
Milch? Titan trinkt nur Whisky.